GEMA-Tarifrechner (GEMA-Tarife ab 1. April 2013)

Art der Veranstaltung
Veranstaltungsort
Wird ein Pauschaleintrittspreis (z.B. inkl. Essen) erhoben, so ist hiervon grundsätzlich 1/3 als Eintritt für die GEMA-Berechnungen in Ansatz zu bringen.
Dauer der Veranstaltung
Je weitere zwei Stunden erhöht sich der Zuschlag um je 25 Prozent.
Musikwiedergabe

In allen Berechnungen ist ein etwaiger Nachlass für Verbandsmitglieder nicht enthalten!

Alle Preisangaben sind ohne Gewähr!